Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen unseres Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an unseren Kunden vorbehaltlos ausführen. Unsere AGB gelten nur im Bereich zwischen Unternehmern (B2B).

 

2. Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus unserem Angebot nichts anderes ergibt. Die Bestellung des Kunden nehmen wir mit unserer Auftragsbestätigung in Textform oder mit dem Versand der bestellten Ware an.

 

3. Bestellung

Jede Bestellung erfordert die genaue Bezeichnung und Anzahl unserer Produkte.

 

4. Preise

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen sich unsere Preise ab Werk, ausschließlich Verpackung, Transportkosten, Versicherungen, Beiträgen, Zoll, Abgaben und ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wir in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(2) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Materialpreisänderungen oder Währungsschwankungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

 

5. Zahlungsbedingungen – Aufrechnung

(1) Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung fällig; für die Fristeinhaltung ist der Geldeingang bei uns maßgebend.

Alternativ dazu kann uns der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. In dem Falle gilt für die Fristeinhaltung die vorbehaltlose Gutschrift auf unseren Konten. Für die SEPA-Vorabinformation (Pre-Notification) gilt eine Frist von 5 Kalendertagen. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurde.

(2) Auch ohne Angabe von Gründen sind wir berechtigt, in Ausnahmefällen für einzelne Geschäfte Vorkasse zu verlangen.

(3) Wurde die Ware 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungserhalt noch nicht bezahlt, kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. In diesem Fall sind wir berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Befindet sich der Kunde, der kein Verbraucher ist, in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, für Entgeltforderungen Verzugszinsen und eine Geldpauschale entsprechend § 288 BGB zu verlangen. Sind wir in der Lage, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Aufrechnungsrechte stehen unserem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Kunden kein Zurückbehaltungsrecht zu.

(4) Soll die Rechnungsregulierung über eine Einkaufszentrale oder Einkaufsgemeinschaft erfolgen, so ist dies nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung möglich.

 

6. Lieferzeit

(1) Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen  und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.

(2) Kommt unser Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, ohne Nachfristsetzung entweder vom Vertrag zurückzutreten oder den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben uns vorbehalten. Zugleich geht in einem solchen Fall die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(3) Ereignisse höherer Gewalt oder Betriebsstörungen (wie unzureichende Werkstoffversorgung, Arbeitskämpfe etc.) berechtigen uns, entweder eine entsprechende Verlängerung der Lieferfrist zu verlangen oder den Liefervertrag ganz oder teilweise aufzuheben. Ein Entschädigungsanspruch zugunsten unseres Kunden entsteht hierdurch nicht.

Wir haben die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft unserem Kunden mitgeteilt ist. Lieferzeitangaben, die vom Kunden vorgegeben werden, sind von uns nicht anerkannt, es sei denn, diese sind Bestandteil unserer Auftragsbestätigung.

Geraten wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird uns eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist unsere Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe von „9.“ unserer AGB beschränkt.

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn ein Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn und soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch uns beruht.

(4) Leistungen und Teillieferungen unsererseits sind zulässig, sofern diese für den Kunden wirtschaftlich zumutbar sind.

 

7. Für Hardware zu beachtende Regelung für Lieferungen

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Würzburg, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schulden wir auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.

(2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen unserem pflichtgemäßen Ermessen.

(3) Die Gefahr geht über, sofern Versand der Ware vereinbart ist und der Verkäufer nicht Transport oder Installation übernommen hat, spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Kunden oder einen von ihm beauftragten Dritten vor Ort. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und der Verkäufer dies dem Auftraggeber angezeigt hat.

(4) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Sache als abgenommen, wenn

  • die Lieferung und, sofern der Verkäufer auch die Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist,
  • der Verkäufer dies dem Auftraggeber unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach diesem Punkt 7. hier mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,
  • seit der Lieferung oder Installation 14 Werktage vergangen sind und
  • der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines dem Verkäufer angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.

(5) Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (insbesondere Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, Pandemien oder Epidemien, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten trotz eines vom Verkäufer geschlossenen kongruenten Deckungsgeschäfts) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist.

 

8. Gefahrübergang

(1) Ergibt sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes, ist Lieferung ab Werk vereinbart. Das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts der Ware geht damit auf den Kunden über, sobald die Ware unser Werk verlassen hat oder unser Kunde sich in Annahmeverzug befindet. Dies gilt auch in den Fällen, in denen wir frachtfreie Lieferung bestätigen. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen.

(2) Unsere Lieferungen werden durch uns auf Kosten des Kunden versichert, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Bei Selbstabholung durch unseren Kunden erfolgt keine Versicherung. Reklamationen bei Transportschäden werden nur bearbeitet, wenn der Kunde vor Annahme der Lieferung sich Schäden, Mindergewichte und Verluste vom Transportunternehmen bestätigen lässt.

 

9. Haftung

(1) Der Kunde ist verpflichtet, unser Produkt unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen und uns etwaige Mängel oder Lieferfehler unverzüglich anzuzeigen. Kommt der Kunde dieser Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach, so haften wir für Mängel nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wir haften für Mängel ab dem Tag des Gefahrübergangs oder dem Tag der Ablieferung stets ein Jahr. Voraussetzung für unsere Mängelhaftung ist, dass unser Kunde den Ersterwerbsnachweis führen kann (mittels Rechnung oder Lieferschein). Für unsere Mängelhaftung gilt dann ergänzend:

(1a) Bei Nacherfüllung besteht unsere Leistung nach Wahl des Kunden zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung, sofern es sich um einen Kaufvertrag handelt. Liegt ein Werkvertrag vor, können wir zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung wählen. Wir können die Nacherfüllung auch durch ein hierfür von uns autorisiertes Unternehmen erbringen.

(1b) Im Fall der Rücksendung muss der Kunde das Produkt in der Originalverpackung oder in einem gleichwertigen Schutz bietenden anderen Verpackung an uns oder an die von uns mitgeteilte Adresse versenden.

(1c) Unsere Mängelhaftung entfällt, wenn an unserem Produkt – gleichgültig in welcher Form – Änderungen vorgenommen worden sind, es sei denn, die Änderung ist durch uns oder ein von uns autorisiertes Unternehmen erfolgt oder wir haben der Änderung zuvor zumindest in Textform zugestimmt. Ebenso bestehen keine Mängelhaftungsansprüche, wenn an unserem Produkt durch Dritte Reparaturen ausgeführt oder Teile ausgetauscht wurden, wenn der Kunde eine entsprechend substanziierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

(1d) unsere Haftung entfällt bei Mängeln, die auf

– betriebsbedingter Abnutzung oder üblichem Verschleiß;

– fehlerhafter Installation bzw. fehlerhafter oder unzureichender Wartung durch den Kunden oder Dritte;

– unsachgemäßem Gebrauch oder Bedienungsfehler (entgegen der mitgelieferten Betriebs-anleitung);

– Verwendung von Zubehör- und/oder Ersatzteilen, die durch uns nicht ausdrücklich zugelassen sind;

– fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte;

– Fahrlässigkeit des Kunden beim Umgang mit dem Produkt; unzulässigen Betriebsbedingungen, insbesondere durch Feuchtigkeit, Temperatur, Stromanschlüsse oder Stromversorgung, Erschütterungen, unzureichende Belüftung; oder

– Unfällen, höherer Gewalt, oder anderen von uns nicht zu verantwortenden Ursachen, insbesondere Blitzschlag, Wasser, Feuer, Störung der öffentlichen Ordnung, beruhen.

(2) Sämtliche in diesen AGB getroffenen Haftungsbeschränkungen sowie die Verkürzung der Verjährungsfrist betreffen nicht die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sei es von uns, unserer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlicher Vertreter. Ebenfalls bleiben die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes unberührt.

(3) Wird uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Gleiches gilt, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

 

10. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

 

11. Schutzrechte

(1) An Plänen und Zeichnungen, Abbildungen, technischen Unterlagen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, die unseren Angeboten beigefügt sind, auch in elektronischer Form, behalten wir uns sämtliche Eigentums-, Urheber- und gewerblichen Schutzrechte vor. Vor einer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen Zustimmung in Textform. Sollte Software zum Leistungsumfang gehören, erhält der Kunde ein nicht-übertragbares und nicht-exklusives Nutzungsrecht an der gelieferten Software. Alle anderen Rechte an der Software bleiben uns vorbehalten.

(2) Eine Nachahmung unserer gesetzlich geschützten Erzeugnisse ist untersagt und wird von uns gerichtlich verfolgt.

 

12. Gerichtsstand, Erfüllungsort

(1) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Auftraggeber nach unserer Wahl Würzburg oder der Sitz des Auftraggebers. Für Klagen gegen uns ist in diesen Fällen jedoch Würzburg ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

(2) Der Kunde ist auch nicht berechtigt, uns vor einem anderen Gericht zu verklagen, soweit er Widerklage erhebt, aufrechnet oder Zurückbehaltung erklärt.

 

13. Rechtswahl

Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 

14. Schlussbestimmungen

(1) Im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erhaltene Kundendaten werden von uns zum Zwecke der Datenverarbeitung verarbeitet und – soweit für die Vertragserfüllung erforderlich – Dritten (z.B. an Versicherungen, Banken und Behörden für gesetzlich erforderliche Meldungen) übermittelt. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf unsere aktuell gültigen Datenschutzbestimmungen, die auf awesome-technologies.de/datenschutz abrufbar sind.

(2) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages  und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

(3) Abweichende, zusätzliche und ergänzende Vereinbarungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Zusagen unsererseits vor Vertragsschluss sind rechtlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich zwischen uns und dem Kunden anders vereinbart. Individualvereinbarungen zwischen uns und dem Kunden haben in ihrem Anwendungsbereich Vorrang vor diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Würzburg, Juli 2022
Awesome Technologies Innovationslabor GmbH
97074 Würzburg/Germany

 

Geltende Fassung vom: 21.07.2022 (Version 1)