GBA-Beschlüsse zur Zentrumsbildung und AMP

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GBA-Beschlüsse – Zentrumsbildung

Der gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat kürzlich neue Beschlüsse gefasst, die u.a. die Bedeutung moderner Kommunikationslösungen im Gesundheitswesen, insbesondere in der Versorgung von kritisch kranken Patienten (Intensivmedizin), stark betonen.

Diese Beschlüsse beinhalten die Möglichkeit für Kliniken, als „Zentrum Intensivmedizin“ ausgewiesen zu werden, wenn sie bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen:

  • telemedizinische Fallkonferenzen mit anderen Krankenhäusern, um bspw. die Verweildauer von intensivmedizinisch versorgten Patienten zu verkürzen oder lebensbedrohliche Komplikationen zu reduzieren
  • Beratung anderer Krankenhäuser über telemedizinische Fallkonferenzen und Visiten
  • Mentorenfunktion für Krankenhäuser mit eigener Intensivmedizin und Fort- und Weiterbildungsangebote für vernetzte Krankenhäuser

 

Technische Anforderungen an den Bereich Telemedizin

  • Eine hochauflösende bidirektionale Audio- und Videoübertragung in Echtzeit muss jederzeit unmittelbar durchführbar sein. Diese muss eine direkte Patientenuntersuchung durch den Teleintensivmediziner in hoher Qualität ermöglichen.
  • Die Untersuchung der Patientin bzw. des Patienten soll auf der Intensiveinheit unter apparativem Monitoring stattfinden.
  • Parallel zur Audio-Videoübertragung muss ein Zugriff auf die Originaldaten inklusive der aktuellen Bildgebung der Patientin bzw. des Patienten möglich sein (während der telemedizinischen Konsultation soll der behandelnde Arzt oder das medizinische Personal Zugriff auf die aktuellen medizinischen Bilddaten wie Röntgenaufnahmen, CT-Scans, MRT-Bilder, Ultraschallbilder des Patienten haben)
  • Die Dokumentation über Befund- und Therapieempfehlungen sind unter Verwendung einer elektronischen Fallakte schriftlich anzufertigen sowohl durch den Teleintensivmediziner als auch durch den Anfordernden

Technische Anforderungen an Telemedizin werden definiert, um eine hochwertige und sichere Patientenversorgung zu gewährleisten. Zudem können Krankenhäuser, die spezielle Aufgaben übernehmen, finanzielle Zuschläge erhalten, welche durch den GBA festgelegt werden.

Die Kommunikationsplattform AMP erfüllt alle technischen Anforderungen der GBA-Beschlüsse und unterstützt die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Gesundheitswesen, indem sie den konsiliarischen Austausch zwischen Fachzentren und über Klinikgrenzen hinweg ermöglicht. AMP bietet eine hochauflösende bidirektionale Audio- und Videoübertragung in Echtzeit, Zugriff auf Patientendaten und Bildgebung während einer Telekonsultation sowie die Möglichkeit zur elektronischen Dokumentation von Befunden und Therapieempfehlungen.

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