Whitepaper: Das Krankenhauszukunftsgesetz

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Digitalisierung, dieser Begriff ist in aller Munde. Doch wie kann uns die Digitalisierung im Gesundheitswesen helfen? Was bringt uns das sogenannte Krankenhauszukunftsgesetz und wie kann das Produkt AMP.clinic dabei helfen?

In unserem Beitrag geht es um das Krankenhauszukunftsgesetz und welche Förderbestände möglich sind. Zudem können wir mit unserer telemedizinischen Anwendung, welche explizit vom Bundesamt für Soziale Sicherung unter den förderfähigen Tatbeständen aufgelistet ist, ein kooperatives und effizientes Zusammenspiel zwischen Klinikpartnern ermöglichen.

Das Gesetz als Chance und Herausforderung

Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), ein im September 2020 verabschiedetes Artikelgesetz, bietet die Chance, sich für die Zukunft zu stärken. Digitalisierung im Gesundheitswesen stehen im Mittelpunkt und aus diesem Grund soll es Krankenhäusern ermöglicht werden über die nötigen Mittel zu verfügen, um in zusätzliche IT-Sicherheit, regionale Versorgungsstrukturen und Digitalisierungsvorhaben zu investieren.

„Wir senden damit das klare Signal: Deutschlands Krankenhäuser sollen stark bleiben! Wir investieren in ihre digitale Zukunft – weil wir gerade in der Pandemie erfahren haben, wie wichtig gut ausgerüstete und funktionierende Krankenhäuser sind. Und wir spannen unseren Schutzschirm für die Kliniken weiter aus – weil wir wissen, dass einige Krankenhäuser immer noch unter den finanziellen Folgen der Pandemie leiden. So verbessern wir die Versorgung der Patienten und sorgen für mehr Sicherheit.“ – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Allerdings setzt die hohe Dynamik des Investitionsprogramms die Kliniken auch unter Zugzwang. Krankenhäuser ohne ausreichend Digitalisierung riskieren ab 2025 einen Abschlag von 2 % ihrer DRG-Erlöse.

Die wichtigsten Regelungen

Um die Modernisierung in den Krankenhäusern voranzutreiben, wurde ein sogenannter Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) im Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) eingerichtet. Bis Anfang 2021 wurden jeweils 3 Mrd. Euro vom Bund und nochmals 1,3 Mrd. Euro von den Ländern bereitgestellt. Insgesamt beläuft sich das Fördervolumen somit auf 4,3 Milliarden Euro. Mit Hilfe des KHZF, bietet das KHZG eine bundesweite finanzielle Unterstützung für Kliniken.[1]

Die Krankenhausträger können ihren Bedarf, bei den Ländern als Förderung anmelden. Das jeweilige Bundesland hat nach der Bedarfsmeldung drei Monate Zeit, ob und für welche Vorhaben Förderung beim BAS beantragt werden sollen. Seit September 2020 bis zum 31. Dezember 2021 können Länder ihre Förderanträge noch an das Bundesamt für soziale Sicherung stellen. Bundesmittel die bis dahin nicht beantragt wurden, werden bis Ende 2023 an den Bund zurückgeführt.[2]

Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Mit dem KHZG wird ein Fokus auf die Digitalisierung der Ablauforganisation in Krankenhäusern gelegt. Gefördert werden hier alle Vorhaben, welche dazu beitragen eine digitale Infrastruktur zu verbessern und eine interne sektorübergreifende Versorgung aufzubauen.

Telemedizin, Zukunft, Digitalisierung

Das BAS prüft nach Eingang der Anträge, ob die jeweiligen Maßnahmen den Zielen bzw. Bestimmungen zur Förderung dem KHZG entsprechen. Hierzu zählen beispielsweise Anwendungen im Bereich E-Health oder der Aufbau einer Telematikinfrastruktur.

Eine zentrale Forderung des KHZG ist die IT-Sicherheit. 15% der Kosten sind pro Fördertatbestand für die IT-Sicherheit einzuplanen, dazu gehören Ausfall- und Datensicherheit, sowie der Datenschutz. Um diese Vorhaben zu gewährleisten, werden  ausdrückliche Konzepte für IT-Infrastrukturen gefordert, welche zeigen das sich mehrere Krankenhäuser miteinander vernetzen.[3]

11 Förderungsfähige Maßnahmen aus §19 der KHSFV

  1. Ausstattung der Notaufnahme
  2. Patientenportalen zur digitalen Aufnahme- und Entlassmanagement
  3. Elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen (elekt. Patientenakte)
  4. Klinische Entscheidungsunterstützungssysteme
  5. Digitales Medikationsmanagement
  6. Interne und digitale Prozesse zur Anforderungen von Leistungen
  7. Sichere IT-Infrastruktur
  8. Onlinebasiertes Versorgungsnachweissystem
  9. Aufbau telemedizinischer Netzwerkstrukturen
  10. Vermeidung von Störungen informationstechnischer Systeme
  11. Anpassung von Patientenzimmern an Behandlungserfordernisse

Vorgehen der Antragsstellung

Zuerst sollten die Formulare für die Antragsstellung ausgefüllt werden.

Hier befindet sich das FormularAntragstellung zum KHZG für die Antragsstellung vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Danach sollte der Antrag beim jeweiligen Bundesland eingereicht werden. Bei länderübergreifenden Vorhaben wird der Antrag gemeinsam mit Nennung einer Einrichtung als Hauptverantwortlicher eingereicht. Das Land trifft nun innerhalb von drei Monaten eine Entscheidung, welche Projekte gefördert werden. Hat sich das jeweilige Bundesland dazu entschieden, den Antrag zu fördern, wird ein Antrag auf Förderung beim BAS gestellt. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass der Antragssteller sich mit mindestens 30% der Kosten beteiligt. Innerhalb von drei Monaten wird das Land ab der Bedarfsmeldung den Antrag beim BAS stellen.

 

Wie kann AMP.clinic dabei unterstützen?

Der Grundgedanke hinter dem KHZG ist die Digitalisierung und Telemedizin zu fördern und somit eine Vernetzung mehrerer Kliniken zu ermöglichen. Genau hier kommt das Produkt AMP.clinic ins Spiel. Wir haben die Qualifikation mehrere Kliniken untereinander zu vernetzen mit Konsilen und Videokonferenzen.  Mit unserer telemedizinischen Anwendung, welche explizit vom Bundesamt für Soziale Sicherung unter den förderfähigen Tatbeständen aufgelistet ist, wird ein kooperatives und effizientes Zusammenspiel zwischen Klinikpartnern ermöglicht.

Zur Anwendung

Unser Produkt AMP.clinic wird clientseitig auf Tablets der Marke Apple betrieben. Diese Tablets, werden zentral von Awesome Technologies über ein Mobile Device Management konfiguriert, wie auch verwaltet. Hiermit wird sichergestellt, dass die Geräte nur benötigte Software erhalten und mögliche Sicherheitsrisiken minimiert werden.Tablets mit der Anwendung AMP.clinic

Ein wichtiger Punkt den das KHZG in den Fördertatbestand mit aufgenommen hat, ist die Verbesserung der IT-Sicherheit in Krankenhäusern. Auch hier können wir mit AMP.clinic Punkten und die Datenschützer glücklich machen.

Eine hohe Priorisierung hat bei uns auch der Datenschutz. Alle versendeten Daten werden auf dem neuestem Stand der Technik verschlüsselt. Daten werden in einem zentralen Server auf verschlüsselten Datenträgern abgelegt. Zugriff erlangt man ausschließlich über ein zertifikatbasiertes VPN, welches auf den Geräten konfiguriert ist. Ein weiterer wichtiger Punkt: Nutzer müssen sich vor Benutzung der Anwendung authentifizieren.

 

Wir blicken voller Erwartung und Tatendrang nach vorne, denn die Zukunft ist für uns jetzt!

Quellen:

[1,2,3]: Bundesgesundheitsministerium für Gesundheit, 07.12.2020. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenhauszukunftsgesetz.html (aufgerufen am 06.09.2021).

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